Das Registergericht ist am Zug

Auch wenn es nur eine Viertelstunde dauerte, fühlte es sich für viele wie eine überflüssige Extrarunde an. War es aber nicht: Am 08.04.25 wurde unsere erste außerordentliche Generalversammlung im online-Format erfolgreich durchgeführt.

Wir brauchten sie, um den Satzungstext so zu ändern, dass Notar und Gericht einverstanden sein würden. Jetzt ist die Einzelvertretungsberechtigung für Vorstände formgerecht verankert. Gründer sind immer in der Lage, das Positive zu sehen. Wir auch: Diese absehbar kurze und inhaltlich unstrittige Generalversammlung war eine gute Gelegenheit, einzuüben, wie Einladung, Tagesordnung, Diskussionsleitung, Abstimmung, Stimmauszählung und Protokollführung funktionieren. Kleines Eigenlob erlaubt? Alles lief glatt. Wir können Generalversammlung.

Nahtlos konnte sich dann am 11.04.25 der Vorstand mit dem kostbaren Paket an Protokollen, Gutachten, Satzung, Unterschriftslisten im Notariat vorstellen und dort ihre erforderlichen Unterschriften leisten. Von dort werden die Gründungsunterlagen an das Registergericht eingereicht. Hürde genommen? Doch, das nehmen wir an, weil das Notariat ja im Vorwege die Zulässigkeit unserer Satzung mit dem Rechtspfleger bei Gericht besprochen hatte. Wir gehen also ab sofort davon aus, dass in Kürze ein richtig guter Grund zum Feiern registergerichtlich festgestellt sein wird.