Meilenstein erreicht!







Mit Datum 10. Februar 2025 haben wir die Prüfung bestanden. Dem Prüfungsverband Hamburg hatten wir Satzung und Geschäftsplan vorgelegt, wie das Genossenschaftsrecht es fordert. Jetzt kam die Rückmeldung: Alles OK!

Bevor eine Genossenschaft geschäftsfähig an die Öffentlichkeit treten kann, muss sie notariell beim Genossenschaftsregister eingetragen sein. Der Notar stellt sicher, dass der Vorgang der Eintragung formal korrekt läuft. Dass aber das Geschäftsmodell der Genossenschaft in sich seriös ist, muss fachlich-inhaltlich geprüft werden. Das kann und will kein Notar – stattdessen sieht das Gesetz vor, dass eine Genossenschaft einem Verband angehören muss, dem Prüfungsrecht (und Pflicht!) verliehen sind. Diese Schritte sind jetzt auch erledigt. Mit Datum vom 10.02.2025 hat der Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e.V. uns die Zulassungsbescheinigung erteilt. Auf zum Notar!