Wir erklären, wie unsere Genossenschaft funktioniert

Was kostet ein Geschäftsanteil?

250 Euro. Tatsächlich ist das nur die Minimalsumme, die eingezahlt werden muss, um Genossenschaftsmitglied zu werden und dadurch stimmberechtigt zu sein. Wir gehen davon aus, dass viele Bürger die Sache dadurch unterstützen wollen und können, dass sie mehrere Geschäftsanteile zeichnen – gern sogar viele!

Mitglied werden kann jede natürliche Person (auch Minderjährige), Personengesellschaft und juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts. Mitglied werden kann nicht, wer Geschäfte betreibt, die den Interessen der Genossenschaft zuwider laufen. 

Fülle das Beitrittsformular und die Datenschutzerklärung aus und sende beide an uns. Ein paar Tage Bearbeitungsfrist brauchen wir, dann erhältst Du von uns eine Benachrichtigung mit Zahlungsinformationen. Sobald das Geld bei uns eingegangen ist, schicken wir die Mitgliedsurkunde mit allen Details.

Wir wollen gemeinschaftlich als Bürger unseren Gemeinden Zugang zu billigerem Strom verschaffen und damit die Gemeinde finanziell entlasten zum Vorteil aller Bewohner. Zeitgleich tragen wir zur Energiewende bei und verschaffen der Gemeinde eine Möglichkeit ihre Klimaziele zu erreichen.

Soviel wie möglich. Wir rechnen mit etwa 185.000 Euro Investitionskosten in unsere ersten zwei Projekte. Mit weiteren Projekten am Horizont und Ideen zur Unterstützung der Gemeinde gilt: Je mehr , desto besser.

Nein. Bis auf Weiteres muss man das, was wir tun, als eine Art Ehrenamt sehen. Bürgerenergie-Genossenschaften brauchen erfahrungsgemäß viele Jahre, bis Verwaltungsarbeit bezahlt werden kann. 

Sie projektiert PV-Anlagen für kommunale Dächer, setzt diese Projekte um und erzeugt günstigen Strom für die Kommune (siehe auch Geschäftsidee).

Neben dem Unterhalt und Betrieb der Anlagen fallen Kosten für Verwaltung und Steuern an. Was sie in den nächsten Jahren weder will noch kann: Gehälter zahlen. Was sie aber hofft: so zu wachsen, dass sie Profis braucht und sich die auch leisten kann.

Unsere Planung ist sorgfältig durchgerechnet. Sie wurde offiziell geprüft und für gut befunden. Geschäftsmodell und Fortschritt werden alle 2 Jahre durch einen Prüfungsverband (Wirtschaftsprüfung) verifiziert. Durch Engagement der Gründer sind die Kosten minimal. Das Prinzip: Ärmel hochkrempeln statt Leistungen einkaufen. Bürgerenergiegenossenschaften haben sich in Deutschland tausendfach bewährt. Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft. Wir Gründer möchten weiterhin allen im Dorf gerade in die Augen schauen können und sagen: Wir gehen extrem sorgfältig mit dem uns anvertrauten Geld um. Die Geschäftsanteile werden in robuste Sachwerte umgesetzt.

Wenn wir die laufenden Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können würden, müssten wir Insolvenz anmelden. Dann würde das Vermögen verkauft, um die Schulden zu bedienen. Selbst wenn die Mittel nicht ausreichen würden, bestünde keine Nachschusspflicht für die Genossenschaftsmitglieder. Der sehr theoretische „worst case“  wäre also, dass das gesamte Geschäftsguthaben verloren ginge, aber aus Privatvermögen nachzahlen müsste kein Mitglied.

Nein. Durch Zeichnen von Geschäftsanteilen, wie der Name sagt, gehört dem Genossenschaftsmitglied ein Teil der Genossenschaft. Das ist auf Dauer angelegt und soll nicht dazu führen, dass die Genossenschaft plötzlich ihre Photovoltaik wieder verkaufen muss, weil ungeplant zu viel Geld wieder rausgezogen wird. Wenn die Genossenschaft bei ihren Mitgliedern einen Kredit aufnimmt, so geschieht dies nach festgelegten Kenngrößen. In der Regel werden Darlehen projektbezogen aufgenommen. Der Zins wird durch die Genossenschaft festgelegt. 

Dass Bürgerenergie-Genossenschaften Fremdkapital aufnehmen, wenn teure große Anlagen gebaut werden sollen, ist üblich. Eine typische Art der Finanzierung besteht darin, Kredite bei Genossenschaftsmitgliedern aufzunehmen. Häufig sind das endfällige Nachrangdarlehen. Verzinsung und Fälligkeit werden mit der Genossenschaft verabredet. Bevor wir dafür werben, wollen wir Eigenkapital, also Geschäftsanteile, aufbauen. Nachrangdarlehen werden projektbezogen zwischen Kreditgebern und der Genossenschaft vereinbart. 

Jederzeit. Die Kündigung müsste in Textform erfolgen. Satzungsgemäß haben wir aber bis zu zwei Jahre Zeit, den Geschäftsanteil zurückzuzahlen.

Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.: Fertigstellung der Projekte, Menge der Projekte, Strompreise etc. Gemäß unserem Businessplan rechnen wir ab dem dritten Jahr mit einem Gewinn – nicht zu verwechseln mit dem Zeitpunkt, zu dem die Anlagen abbezahlt sein werden. Natürlich sind Leistung und Baukosten einer Anlage wichtig, aber auch Eigenverbrauchsquote und Erlöse für Strom. Hierzu gibt es fundierte Schätzungen. Fest steht: je schneller wir PV-Anlagen in Betrieb nehmen, desto schneller werden Gewinne erwirtschaftet.

Der Break-even ist der Punkt, an dem sich eine Investition – z.B. in eine Solaranlage – durch eingesparte Stromkosten oder Einnahmen wieder bezahlt gemacht hat. Wir rechnen mit einem projektbezogenen Break-even nach 11 Jahren.

Über eine Dividendenzahlung entscheiden alle Mitglieder der Genossenschaft demokratisch per Abstimmung auf der jährlichen Generalversammlung. Eine Genossenschaft darf erst Dividenden ausschütten, wenn ein Jahresüberschuss erwirtschaftet wurde und frühere Bilanzverluste ausgeglichen sind. Das heißt: In den ersten Jahren fließt meist kein Geld an die Mitglieder, weil zunächst Verluste aus der Gründungsphase gedeckt werden müssen. Auch hier gilt: Je schneller wir Projekte umsetzen, desto schneller sind wir in der Lage, eine Rendite zu zahlen. Und dann gibt es ja noch die emotionale Dividende vom ersten Moment an: Stolz darauf, Teil dieser Gemeinschaft zu sein, die aktiven Klimaschutz vor Ort realisiert! 

Klar, das geht: Unsere Satzung setzt nicht voraus, dass Mitglieder volljährig sein müssen. Erziehungsberechtigte können also für Kinder die Mitgliedschaft beantragen.

Stimmt nicht. Es mag im höheren Lebensalter zwar sein, dass man für sich selbst nicht mehr längerfristig planen kann. Was aber erst recht dafür spricht, mitzumachen: Ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft sorgt man dafür, dass weniger Gas, Öl oder Kohle verbrannt werden und dass es der Gemeinde nützt – das lohnt sich mit Soforteffekt, finden wir. Zugegeben, dies ist kein Lohn in Form von Euro und Cent. Aber gerade, wenn wir uns klar machen, was wir für die Generationen unserer Kinder und Enkel tun, zählt vielleicht nicht immer Geld allein.

Zugegeben: Darüber denkt man nicht wirklich gerne nach. Haben wir aber trotzdem gemacht, denn selbstverständlich sind Geschäftsanteile Bestandteil der Erbmasse. Die Mitgliedschaft wird temporär an einen der Erben, der die Erbengemeinschaft vertritt gegeben. Die Mitgliedschaft erlischt am Ende des Kalenderjahres, wenn nicht durch den Erbvertreter aktiv widerrufen wird. Erlischt die Mitgliedschaft, so werden die Anteile an die Erbengemeinschaft ausgezahlt. 

Ganz einfach: Kostensenkung bei knapper Gemeindekasse, weil wir billiger liefern als der Stromversorger. Jeder Cent, den die Kommune nicht für Strom bezahlen muss, mindert die Belastung des Haushaltes. Jede Ersparnis schafft Spielräume. Zwar unterhält nicht die Gemeinde selbst die Kita, aber für die Bilanz ist das egal, denn sie steht für den größten Anteil der Kosten gerade. Sie werden nämlich vom Kita-Betreiber an die Gemeinde durchgereicht.

Bereits das Gründungsteam der Genossenschaft war laufend in engem Austausch mit den kommunalen Gremien, denn nur so konnten Machbarkeit und gemeindlicher Bedarf ausgelotet werden. Die geplanten ersten beiden Projekte sind die Ausrüstung der Kitas (ev. Kita und Neubau) in Hasloh mit Photovoltaik-Anlagen.

Ja, Entscheidend: Sie sind sicher und rechnen sich. Sie senken die Abhängigkeit von Stromzukäufen und erhöhen den Eigenverbrauch. Das macht sie zu einer effektiven Komponente im Gesamtkonzept, besonders im Zusammenspiel mit Wärmepumpen.

Das ist nicht geplant. Weder ist es fachlich unser Betätigungsfeld, noch in absehbarer Zeit die Art von Investitionsvolumen, mit dem wir erwarten umzugehen. Fairerweise gehört der Hinweis hier hin, dass wir weder technische, noch regulatorische, noch Kostenentwicklungen von übermorgen kennen – auch nicht unsere personelle Aufstellung. Jedenfalls sind wir regenerativen Energien verpflichtet und dürfen nicht grundsätzlich ausschließen, dass unterstützenswerte Windkraft-Technologien für uns relevant werden.

Die haben wir zunächst nicht im Visier. Allerdings schauen wir sehr genau auf technische und regulatorische Entwicklungen und lieben den Blick in die berühmte Glaskugel; immerhin machen andere vor, dass man bereits versiegelte Flächen wie Parkraum oder Radwege mit Photovoltaik überbauen könnte …

Nein. Weder um die Ärmel hochzukrempeln und konkrete Arbeit zu leisten, noch zum Zeichnen von Geschäftsanteilen muss man in Hasloh wohnen. Auch, wenn es soweit ist, zum Geben eines Nachrangdarlehens an die Genossenschaft nicht. Wir heißen schließlich nicht „Bürgerenergie-Genossenschaft Hasloh“. Allerdings: Wir sind davon überzeugt, dass es nötig ist, Genossenschaftsmitglieder in der jeweiligen Gemeinde zu werben, deren Dächer genutzt werden.

Noch nicht. Wir sind aber im Gespräch. Dass wir die Mühlenau im Namen führen, hat schließlich einen guten Grund.

Wir kaufen unseren Mitgliedern keine Anlagen – falls das die Frage wäre. Allerdings sammelt sich eine Menge Kompetenz im Team, engagierte Mitmacher, die sich natürlich gegenseitig beraten. Das zumindest ist Stand bei Gründung; es gibt Genossenschaften, die groß genug sind, Selbstbaugruppen zu organisieren – man soll seine Ziele nicht zu niedrig stecken.

Nein. Es wäre nicht legal, wir sind kein Stromhändler. Ob Weitergabe von Strom in Nachbarschaft und Umgebung legal wird, muss abgewartet werden. Wenn dies möglich wäre, müsste es organisiert werden; leicht kann man eine Art Dorfnetz fantasieren. Die Struktur einer Genossenschaft könnte sich dann als geeignet erweisen, aber das ist „Glaskugel“.

Dann stell sie doch einfach hier. Wir werden sie dann umgehend beantworten.