„Was kostet ein Geschäftsanteil?“
250 Euro. Tatsächlich ist das nur die Minimalsumme, die eingezahlt werden muss, um Genossenschaftsmitglied zu werden und dadurch stimmberechtigt zu sein. Wir gehen davon aus, dass viele Bürger die Sache dadurch unterstützen wollen und können, dass sie mehrere Geschäftsanteile zeichnen – gern sogar viele!
„Wer kann bei Euch Genossenschaftsmitglied werden?“
Mitglied werden kann jede natürliche Person (auch Minderjährige), Personengesellschaft und juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts. Mitglied werden kann nicht, wer Geschäfte betreibt, die den Interessen der Genossenschaft zuwider laufen.
„Wie wird man Genossenschaftsmitglied?“
Schriftlich und mit Unterschrift. Fülle das Beitrittsformular aus und sende es an uns. Ein paar Tage Bearbeitungsfrist brauchen wir, dann erhältst Du von uns eine Benachrichtigung mit Zahlungsinformationen. Sobald das Geld bei uns eingegangen ist, schicken wir die Mitgliedsurkunde mit allen Details.
„Was ist Eure Geschäftsidee?“
Wir wollen gemeinschaftlich als Bürger unseren Gemeinden Zugang zu billigerem Strom verschaffen und zugleich konkret zur Energiewende beitragen – und rechnen wird es sich auch.
„Wieviel Geld braucht ihr?“
Soviel wie möglich. Wir rechnen mit etwa 150 000 Euro Investitionskosten in unsere ersten zwei Projekte. Dabei soll es aber nicht bleiben: je mehr erneuerbare Energie, desto besser.
„Werdet ihr für Eure Arbeit bezahlt?“
Nein. Bis auf Weiteres muss man das, was wir tun, als eine Art Ehrenamt sehen. Bürgerenergie-Genossenschaften brauchen erfahrungsgemäß viele Jahre, bis Verwaltungsarbeit bezahlt werden kann.
„Was macht die Genossenschaft mit meinem Geld?“
Sie kauft Photovoltaik-Anlagen. Sie betreibt sie, versichert sie, kümmert sich um Wartung und Verwaltung. Die Verwaltung nutzt professionelles Werkzeug und sie braucht einen Steuerberater. Die Genossenschaft zahlt Steuern und für Überwachung. Was sie in den nächsten Jahren weder will noch kann: Gehälter zahlen. Was sie aber hofft: So zu wachsen, dass sie Profis braucht und sich die auch leisten kann. In den nächsten Jahren wollen wir auf möglichst vielen kommunalen Dächern Photovoltaik-Anlagen bauen und betreiben. Zu einem attraktiven Preis erhält die Gemeinde Strom zum Eigenverbrauch. Der überschüssige Strom wird wie üblich ins öffentliche Netz eingespeist.
„Welche weiteren Kosten habt Ihr“
Die Verwaltung nutzt professionelles Werkzeug, zahlt Steuern und hat Kosten für den Betrieb der Anlagen. Was sie in den nächsten Jahren weder will noch kann: Gehälter zahlen. Was sie aber hofft: so zu wachsen, dass sie Profis braucht und sich die auch leisten kann.
„Ist mein Geld sicher?“
Ziemlich. Unsere Planung ist sorgfältig durchgerechnet. Sie wurde offiziell geprüft und für gut befunden. Geschäftsmodell und Fortschritt werden alle 2 Jahre durch einen Prüfungsverband (Wirtschaftsprüfung) verifiziert. Durch Engagement der Gründer sind die Kosten minimal. Das Prinzip: Ärmel hochkrempeln statt Leistungen einkaufen. Bürgerenergiegenossenschaften haben sich in Deutschland tausendfach bewährt. Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft. Wir Gründer möchten weiterhin allen im Dorf gerade in die Augen schauen können und sagen: Wir gehen extrem sorgfältig mit dem uns anvertrauten Geld um. Die Geschäftsanteile werden in robuste Sachwerte umgesetzt.
„Und wenn Euch das Geld ausgeht?“
Wenn wir die laufenden Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können würden, müssten wir Insolvenz anmelden. Dann würde das Vermögen verkauft, um die Schulden zu bedienen. Selbst wenn die Mittel nicht ausreichen würden, bestünde keine Nachschusspflicht für die Genossenschaftsmitglieder. Der sehr theoretische „worst case“ wäre also, dass das gesamte Geschäftsguthaben verloren ginge, aber aus Privatvermögen nachzahlen müsste kein Mitglied.
„Ist ein Geschäftsanteil dasselbe wie ein Kredit?“
Nein. Durch Zeichnen von Geschäftsanteilen, wie der Name sagt, gehört dem Genossenschaftsmitglied ein Teil des Geschäfts. Das ist auf Dauer angelegt und soll nicht dazu führen, dass die Genossenschaft plötzlich ihre Photovoltaik wieder verkaufen muss, weil ungeplant zu viel Geld wieder rausgezogen wird.
Wenn allerdings die Genossenschaft bei ihren Mitgliedern einen Kredit aufnimmt, werden die Kenngrößen individuell verabredet: Laufzeit und Zinsen hängen in der Regel vom Projekt ab, für das das Geld eingesetzt werden soll. Jedenfalls ist von vornherein klar, wieviel Zinsen gezahlt werden und dass die Genossenschaft dieses Kapital nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung hat
„Wie lange muss ich mein Geld anlegen?“
Dass Bürgerenergie-Genossenschaften Fremdkapital aufnehmen, wenn teure große Anlagen gebaut werden sollen, ist üblich. Eine typische Art der Finanzierung besteht darin, Kredite bei Genossenschaftsmitgliedern aufzunehmen. Häufig sind das endfällige Nachrangdarlehen. Verzinsung und Fälligkeit werden individuell verabredet. Bevor wir dafür werben, wollen wir Eigenkapital, also Geschäftsanteile, aufbauen. Nachrangdarlehen werden projektbezogen mit Kreditgebern individuell vereinbart
„Und wenn ich wieder austreten möchte – geht das?“
Jederzeit. Die Kündigung müsste schriftlich erfolgen. Satzungsgemäß haben wir aber bis zu zwei Jahre Zeit, den Geschäftsanteil zurückzuzahlen.
“Ab wann erwirtschaftet die Genossenschaft einen Gewinn?”
Einerseits will das jeder wissen, andererseits hängt das von Faktoren ab, die noch nicht sicher genug absehbar sind. Gemäß unserem Businessplan rechnen wir ab dem Jahr 2027 mit einem Gewinn. Klar ist, dass die Baukosten für eine Anlage der entscheidende Faktor sind, aber auch die Erlöse für Strom. Ob wir im Herbst 2026 unser geplantes zweites Projekt, eine Solaranlage auf dem Neubau der KiTa, in Betrieb nehmen können, hängt maßgeblich vom Fortschritt der Baumaßnahmen ab. Fest steht: je schneller wir PV-Anlagen in Betrieb nehmen, desto schneller werden Gewinne erwirtschaftet.
„Wann rechnet ihr mit einem „break even“?“
Der Break-even ist der Punkt, an dem sich eine Investition – z. B. in eine Solaranlage – durch eingesparte Stromkosten oder Einnahmen wieder bezahlt gemacht hat. Wir rechnen mit einem projektbezogenen Break-even nach 11 Jahren.
“Ab wann kann ich mit Dividendenzahlungen rechnen?”
Über eine Dividendenzahlung entscheiden alle Mitglieder der Genossenschaft demokratisch per Abstimmung auf der jährlichen Generalversammlung. Eine Genossenschaft darf erst Dividenden ausschütten, wenn ein Jahresüberschuss erwirtschaftet wurde und frühere Bilanzverluste ausgeglichen sind. Das heißt: In den ersten Jahren fließt meist kein Geld an die Mitglieder, weil zunächst Verluste aus der Gründungsphase gedeckt werden müssen. Auch hier gilt: Je schneller wir Projekte umsetzen, desto schneller sind wir in der Lage, eine Rendite zu zahlen. Und dann gibt es ja noch die emotionale Dividende vom ersten Moment an: Stolz darauf, Teil dieser Gemeinschaft zu sein, die aktiven Klimaschutz vor Ort realisiert!
„Kann ich Geschäftsanteile für meine Kinder zeichnen?“
Klar, das geht: Unsere Satzung setzt nicht voraus, dass Mitglieder volljährig sein müssen. Erziehungsberechtigte können also für Kinder die Mitgliedschaft beantragen.
„Für Senioren lohnt sich die Mitgliedschaft nicht mehr – Stimmt´s?“
Stimmt nicht. Es mag im höheren Lebensalter zwar sein, dass man für sich selbst nicht mehr längerfristig planen kann. Vielleicht hat man Zweifel, ob man den späteren Zeitpunkt erleben wird, ab dem Dividenden fließen. Was aber erst recht dafür spricht, mitzumachen: Ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft sorgt man dafür, dass weniger Gas, Öl oder Kohle verbrannt werden und dass es der Gemeinde nützt – das lohnt sich mit Soforteffekt, finden wir. Zugegeben, dies ist kein Lohn in Form von Euro und Cent. Aber gerade, wenn wir uns klar machen, was wir für die Generationen unserer Kinder und Enkel tun, zählt vielleicht nicht immer Geld allein.
„Und wenn ein Mitglied stirbt?“
Zugegeben: Darüber denkt man nicht wirklich gerne nach. Haben wir aber trotzdem gemacht, denn selbstverständlich sind Geschäftsanteile Bestandteil der Erbmasse. Die Eigenschaft Mitglied zu sein wird zunächst vererbt. Erben müssen dann entscheiden, die Mitgliedschaft bleibend zu übernehmen oder sich den Wert der Anteile auszahlen zu lassen. Wir meinen: Eine Mitgliedschaft in der Familie weiterzugeben vermittelt Sinn und kann daher einen höheren emotionalen Wert haben, als eine Summe an Geld zu vererben.
„Was hat die Gemeinde davon, wenn Privatleute Strom für die Kita erzeugen?“
Ganz einfach: Kostensenkung bei knapper Gemeindekasse, weil wir billiger liefern als der Stromversorger. Jeder Cent, den die Kommune nicht für Strom bezahlen muss, mindert die Belastung des Haushaltes. Jede Ersparnis schafft Spielräume. Zwar unterhält nicht die Gemeinde selbst die Kita, aber für die Bilanz ist das egal, denn sie steht für den größten Anteil der Kosten gerade. Sie werden nämlich vom Kita-Betreiber an die Gemeinde durchgereicht.
„Wann geht es los mit der Stromernte?“
So schnell wie möglich. Konkret: Wir hoffen auf eine zügige Arbeit des Registergerichts, damit die Genossenschaft eingetragen und damit wirtschaftlich handlungsfähig ist. Wenn es gut läuft, kann rasch gebaut werden und der Strom fließt noch in der ersten Jahreshälfte 2025.
„Um welche Projekte geht es denn genau?“
Bereits das Gründungsteam der Genossenschaft war laufend in engem Austausch mit den kommunalen Gremien, denn nur so konnten Machbarkeit und gemeindlicher Bedarf ausgelotet werden. Geplantes Projekt 1 der Bürgerenergie Mühlenau ist der Bau einer Photovoltaik-Anlage mit Speicher zur Produktion von Eigenstrom mit Überschuss-Einspeisung auf dem Dach der evangelischen Kita in Hasloh. Voraussichtliches Projekt 2 ist der Kita-Neubau.
„Haben Eure Anlagen Stromspeicher?“
Ja. Entscheidend: Sie sind sicher und rechnen sich. Sie senken drastisch die Abhängigkeit von Stromzukäufen und erhöhen den Eigenverbrauch. Das macht sie zu einer effektiven Komponente der Dekarbonisierung, insbesondere im Zusammenspiel mit Wärmepumpen.
„Baut ihr auch Windräder?“
Das ist nicht geplant. Weder ist es fachlich unser Betätigungsfeld, noch in absehbarer Zeit die Art von Investitionsvolumen, mit dem wir erwarten umzugehen. Fairerweise gehört der Hinweis hier hin, dass wir weder technische, noch regulatorische, noch Kostenentwicklungen von übermorgen kennen – auch nicht unsere personelle Aufstellung. Jedenfalls sind wir regenerativen Energien verpflichtet und dürfen nicht grundsätzlich ausschließen, dass unterstützenswerte Windkraft-Technologien für uns relevant werden.
„Wie steht ihr zu Flächenphotovoltaik?“
Die haben wir zunächst nicht im Visier. Allerdings schauen wir sehr genau auf technische und regulatorische Entwicklungen und lieben den Blick in die berühmte Glaskugel; immerhin machen andere vor, dass man bereits versiegelte Flächen wie Parkraum oder Radwege mit Photovoltaik überbauen könnte …
„Muss man in Hasloh wohnen, um mitzumachen?“
Nein. Weder um die Ärmel hochzukrempeln und konkrete Arbeit zu leisten, noch zum Zeichnen von Geschäftsanteilen muss man in Hasloh wohnen. Auch, wenn es soweit ist, zum Geben eines Nachrangdarlehens an die Genossenschaft nicht. Wir heißen schließlich nicht „Bürgerenergie-Genossenschaft Hasloh“. Allerdings: Wir sind davon überzeugt, dass es nötig ist, Genossenschaftsmitglieder in der jeweiligen Gemeinde zu werben, deren Dächer genutzt werden.
„Gibt es Projekte außerhalb von Hasloh?“
Noch nicht. Wir sind aber im Gespräch. Dass wir die Mühlenau im Namen führen, hat schließlich einen guten Grund.
„Würde mir die Genossenschaft helfen, mein eigenes Dach zu nutzen?“
Wir kaufen unseren Mitgliedern keine Anlagen – falls das die Frage wäre. Allerdings sammelt sich eine Menge Kompetenz im Team, engagierte Mitmacher, die sich natürlich gegenseitig beraten. Das zumindest ist Stand bei Gründung; es gibt Genossenschaften, die groß genug sind, Selbstbaugruppen zu organisieren – man soll seine Ziele nicht zu niedrig stecken.
„Könnte ich als Mitglied Strom billiger bei Euch beziehen?“
Nein. Es wäre nicht legal, wir sind kein Stromhändler. Ob Weitergabe von Strom in Nachbarschaft und Umgebung legal wird, muss abgewartet werden. Wenn dies möglich wäre, müsste es organisiert werden; leicht kann man eine Art Dorfnetz fantasieren. Die Struktur einer Genossenschaft könnte sich dann als geeignet erweisen, aber das ist „Glaskugel“.