Verantwortung übernommen

Genossenschaften sind spezielle Firmen. Selbstverständlich gibt es eine Geschäftsführung, den Vorstand. Hier liegt die kaufmännische Verantwortung, hier fallen die Entscheidungen im Geschäftsbetrieb. Bereits bei relativ kleinen Genossenschaften sieht das Gesetz zusätzlich ein Kontrollgremium vor, den Aufsichtsrat.

Unsere Satzung

Das Genossenschaftsgesetz regelt detailliert, wie Genossenschaften arbeiten und es bildet die Grundlage für unsere Satzung. Die wurde unerwartet komplex, weil neben Prüfungsverband noch Notariat und Registergericht prüften. Das Ergebnis zum Nachlesen als Download

Mitarbeit in unserer Genossenschaft

Was tun wir konkret? Damit die Genossenschaft verantwortungsvoll mit den Geschäftsanteilen ihrer Mitglieder umgehen kann, musste im Hintergrund eine professionell arbeitende Verwaltung aufgebaut werden. Auch eher lästige Themen verlangen Berücksichtigung …

Was uns antreibt

Warum macht ihr das?“ Es gibt erstaunlich viele gute Gründe dafür, sich in der Bürgerenergie Mühlenau eG zu engagieren. Wir haben sie aufgeschrieben